Arbeitsrecht Belgien 2025 | Verträge, Kündigung, Sozialabgaben | BeLex Law

Arbeitsrecht Belgien 2025 | Verträge, Kündigung, Sozialabgaben

Belgisches Arbeitsrecht: Arbeitsverträge, Kündigungsschutz, paritätische Ausschüsse, Sozialabgaben, Betriebsräte. Expertenberatung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

8 Min. Lesezeit Aktualisiert: Décembre 2025

Zusammenfassung: Belgisches Arbeitsrecht: strenger Kündigungsschutz, hohe Sozialabgaben (25-32% Arbeitgeber), paritätische Ausschüsse regeln Branchenbedingungen. Betriebsräte ab 100 Mitarbeitern. Komplexe Regelungen erfordern spezialisierte Beratung.

Arbeitsrecht in Belgien

Das belgische Arbeitsrecht ist komplex und stark reguliert. Es bietet erheblichen Arbeitnehmerschutz und erfordert von Arbeitgebern sorgfältige Compliance mit zahlreichen Vorschriften und Tarifverträgen.

Arbeitsverträge

Vertragsformen

  • CDI (unbefristet): Standardvertrag, keine zeitliche Begrenzung
  • CDD (befristet): Maximal 2 Jahre kumuliert, mit Ausnahmen
  • Teilzeit: Mindestens 1/3 der Vollzeit, schriftlicher Vertrag erforderlich
  • Zeitarbeit: Über zugelassene Agenturen, begrenzte Einsatzdauer

Wesentliche Vertragsbestandteile

  • Arbeitsort und -beschreibung
  • Vergütung und Zusatzleistungen
  • Arbeitszeiten
  • Anwendbarer paritätischer Ausschuss
  • Probezeit (begrenzt durch Tarifverträge)

Paritätische Ausschüsse

Paritätische Ausschüsse (Commissions paritaires) sind Branchengremien, die verbindliche Tarifverträge verhandeln:

  • Mindestlöhne über dem gesetzlichen Minimum
  • Arbeitszeitregelungen
  • Urlaubsansprüche und Prämien
  • Branchenspezifische Regelungen

Kündigung

Kündigungsfristen

Kündigungsfristen richten sich nach der Betriebszugehörigkeit:

  • 0-3 Monate: 1-4 Wochen
  • 3 Monate - 5 Jahre: gestaffelt bis 18 Wochen
  • 5-10 Jahre: 18-30 Wochen
  • Über 10 Jahre: zusätzlich 3 Wochen pro Jahr

Kündigungsschutz

Besonderer Schutz gilt für: Schwangere, Betriebsräte, Arbeitnehmer in Elternzeit, Kranke (eingeschränkt).

Sozialabgaben

  • Arbeitnehmer: ca. 13,07% des Bruttogehalts
  • Arbeitgeber: ca. 25-32% des Bruttogehalts
  • Leistungen: Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung, Familienleistungen

Häufig Gestellte Fragen

Paritätische Ausschüsse (Commissions paritaires) sind branchenspezifische Gremien aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Sie verhandeln Tarifverträge, die Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen für die Branche festlegen. Fast alle Unternehmen fallen unter einen Ausschuss.

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