Arbeitsrecht Belgien 2025 | Verträge, Kündigung, Sozialabgaben
Belgisches Arbeitsrecht: Arbeitsverträge, Kündigungsschutz, paritätische Ausschüsse, Sozialabgaben, Betriebsräte. Expertenberatung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Zusammenfassung: Belgisches Arbeitsrecht: strenger Kündigungsschutz, hohe Sozialabgaben (25-32% Arbeitgeber), paritätische Ausschüsse regeln Branchenbedingungen. Betriebsräte ab 100 Mitarbeitern. Komplexe Regelungen erfordern spezialisierte Beratung.
Arbeitsrecht in Belgien
Das belgische Arbeitsrecht ist komplex und stark reguliert. Es bietet erheblichen Arbeitnehmerschutz und erfordert von Arbeitgebern sorgfältige Compliance mit zahlreichen Vorschriften und Tarifverträgen.
Arbeitsverträge
Vertragsformen
- CDI (unbefristet): Standardvertrag, keine zeitliche Begrenzung
- CDD (befristet): Maximal 2 Jahre kumuliert, mit Ausnahmen
- Teilzeit: Mindestens 1/3 der Vollzeit, schriftlicher Vertrag erforderlich
- Zeitarbeit: Über zugelassene Agenturen, begrenzte Einsatzdauer
Wesentliche Vertragsbestandteile
- Arbeitsort und -beschreibung
- Vergütung und Zusatzleistungen
- Arbeitszeiten
- Anwendbarer paritätischer Ausschuss
- Probezeit (begrenzt durch Tarifverträge)
Paritätische Ausschüsse
Paritätische Ausschüsse (Commissions paritaires) sind Branchengremien, die verbindliche Tarifverträge verhandeln:
- Mindestlöhne über dem gesetzlichen Minimum
- Arbeitszeitregelungen
- Urlaubsansprüche und Prämien
- Branchenspezifische Regelungen
Kündigung
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen richten sich nach der Betriebszugehörigkeit:
- 0-3 Monate: 1-4 Wochen
- 3 Monate - 5 Jahre: gestaffelt bis 18 Wochen
- 5-10 Jahre: 18-30 Wochen
- Über 10 Jahre: zusätzlich 3 Wochen pro Jahr
Kündigungsschutz
Besonderer Schutz gilt für: Schwangere, Betriebsräte, Arbeitnehmer in Elternzeit, Kranke (eingeschränkt).
Sozialabgaben
- Arbeitnehmer: ca. 13,07% des Bruttogehalts
- Arbeitgeber: ca. 25-32% des Bruttogehalts
- Leistungen: Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung, Familienleistungen
Häufig Gestellte Fragen
Paritätische Ausschüsse (Commissions paritaires) sind branchenspezifische Gremien aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Sie verhandeln Tarifverträge, die Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen für die Branche festlegen. Fast alle Unternehmen fallen unter einen Ausschuss.
Belgien hat strengen Kündigungsschutz. Kündigungsfristen hängen von der Betriebszugehörigkeit ab (1-3 Monate pro Dienstjahr, gestaffelt). Kündigungsentschädigung kann alternativ gezahlt werden. Bei Massenentlassungen gelten besondere Verfahren.
Sozialabgaben sind in Belgien hoch: Arbeitnehmer zahlen ca. 13,07% (Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung), Arbeitgeber ca. 25-32% (inkl. Arbeitsunfall, Familienleistungen). Ermäßigungen können für bestimmte Arbeitnehmergruppen gelten.
Ab 50 Mitarbeitern ist ein Ausschuss für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz (CPPT) erforderlich. Ab 100 Mitarbeitern muss ein Betriebsrat (Conseil d'entreprise) eingerichtet werden. Sozialwahlen finden alle 4 Jahre statt.
Hauptvertragsformen: unbefristeter Arbeitsvertrag (CDI, Standard), befristeter Vertrag (CDD, max. 2 Jahre kumuliert), Teilzeitvertrag, Zeitarbeit. Selbstständigenverträge sind möglich, aber Scheinselbstständigkeit wird streng kontrolliert.
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