Aufenthaltstitel Belgien 2025 | Single Permit, Blaue Karte, Berufskarte
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Belgien: Kombinierte Genehmigung, Blaue Karte EU, Berufskarte für Selbstständige, Familienzusammenführung. Vollständige Einwanderungsunterstützung.
Zusammenfassung: Einwanderung nach Belgien: Kombinierte Genehmigung für Arbeitnehmer, Blaue Karte EU für Hochqualifizierte, Berufskarte für Selbstständige. Familienzusammenführung möglich. Nach 5 Jahren Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltstitel in Belgien
Belgien bietet verschiedene Wege für Nicht-EU-Bürger, die arbeiten, unternehmerisch tätig sein oder mit ihrer Familie zusammenleben möchten. Die Einwanderungspolitik ist teilweise regionalisiert.
Arbeitnehmer
Kombinierte Genehmigung (Single Permit)
Die kombinierte Genehmigung ist der Standardweg für Nicht-EU-Arbeitnehmer:
- Vereint Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
- Antrag durch den Arbeitgeber bei der zuständigen Region
- Bearbeitungszeit: ca. 4 Monate
- Erneuerung möglich
Blaue Karte EU
Für hochqualifizierte Fachkräfte:
- Bildung: Hochschulabschluss (mind. 3 Jahre)
- Vertrag: Mindestens 1 Jahr
- Gehalt: Mind. 120% des belgischen Durchschnitts
- Vorteil: EU-Mobilität nach 18 Monaten
Selbstständige und Unternehmer
Berufskarte
Die Berufskarte ermöglicht selbstständige Tätigkeit in Belgien:
- Tragfähiger Geschäftsplan erforderlich
- Nachweis wirtschaftlichen Nutzens für Belgien
- Ausreichende finanzielle Mittel
- Gültigkeit: 5 Jahre (erneuerbar)
Familienzusammenführung
Familienangehörige können zu Aufenthaltsberechtigten nachziehen:
- Berechtigte: Ehepartner, eingetragene Partner, minderjährige Kinder
- Voraussetzungen: Stabiles Einkommen, angemessener Wohnraum, Krankenversicherung
- Arbeitserlaubnis: Familienangehörige erhalten unbeschränkten Arbeitsmarktzugang
Daueraufenthalt
Nach 5 Jahren legalem Aufenthalt kann eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, die unbefristete Rechte gewährt.
Häufig Gestellte Fragen
Die kombinierte Genehmigung (Single Permit) vereint Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in einem Dokument. Sie gilt für Nicht-EU-Bürger, die in Belgien arbeiten möchten. Der Arbeitgeber stellt den Antrag bei der zuständigen Region.
Die Blaue Karte EU ist für hochqualifizierte Nicht-EU-Arbeitnehmer. Anforderungen: Hochschulabschluss, Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr, Gehalt mindestens 120% des belgischen Durchschnittsgehalts. Sie ermöglicht Mobilität innerhalb der EU.
Die Berufskarte ist für Selbstständige und Unternehmer. Anforderungen: tragfähiger Geschäftsplan, wirtschaftlicher Nutzen für Belgien, ausreichende finanzielle Mittel. Antrag bei der belgischen Botschaft oder, bei Aufenthalt in Belgien, bei der Region.
Ja, Familienangehörige (Ehepartner, minderjährige Kinder, in bestimmten Fällen Eltern) können nachziehen. Der Hauptantragsteller muss ausreichendes Einkommen und angemessenen Wohnraum nachweisen.
Nach 5 Jahren legalem Aufenthalt in Belgien kann man eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen. Voraussetzungen: ununterbrochener Aufenthalt, Krankenversicherung, ausreichende Existenzmittel, keine Bedrohung der öffentlichen Ordnung.
Finden Sie Ihren Anwalt
Beschreiben Sie Ihr Projekt und wir verbinden Sie mit einem qualifizierten Anwalt.
- Kostenlose Vermittlung
- Antwort innerhalb von 24 Stunden
- Verifizierte Anwälte