Geistiges Eigentum Belgien 2025 | Marken, Patente, Innovation Box | BeLex Law

Geistiges Eigentum Belgien 2025 | Marken, Patente, Innovation Box

Schutz geistigen Eigentums in Belgien: Markenanmeldung, Patente, Urheberrecht, Designs. Innovation Box mit 85% Steuerbefreiung. Expertenberatung für IP-Strategie.

8 Min. Lesezeit Aktualisiert: Décembre 2025

Zusammenfassung: IP-Schutz in Belgien: Marken über BOIP/EUIPO, Patente über EPA. Innovation Box bietet 85% Steuerbefreiung auf qualifizierte IP-Einkünfte (effektiv 3,75% Steuersatz). Urheberrecht automatisch, Hinterlegung empfohlen.

Geistiges Eigentum in Belgien

Belgien bietet einen starken Rahmen für den Schutz geistigen Eigentums und attraktive Steueranreize durch die Innovation Box. Die Lage im Herzen Europas ermöglicht effizienten IP-Schutz auf Benelux- und EU-Ebene.

Marken

Registrierungsoptionen

  • BOIP: Benelux-Marke für Belgien, Niederlande, Luxemburg
  • EUIPO: EU-Marke für alle 27 Mitgliedstaaten
  • WIPO: Internationale Marke (Madrider System)

Verfahren

  1. Markenrecherche (Ähnlichkeitssuche)
  2. Anmeldung mit Waren-/Dienstleistungsverzeichnis
  3. Formprüfung durch das Amt
  4. Veröffentlichung und Widerspruchsfrist (2-3 Monate)
  5. Eintragung und Schutzbeginn

Patente

Schutzvoraussetzungen

  • Neuheit: Weltweit nicht bekannt
  • Erfinderische Tätigkeit: Nicht naheliegend für Fachmann
  • Gewerbliche Anwendbarkeit: Praktisch nutzbar

Anmeldeoptionen

  • Belgisches Patent: Nur für Belgien
  • EPA (Europäisches Patent): Bis zu 39 Länder
  • PCT: Internationale Anmeldung

Innovation Box

Die belgische Innovation Box ist ein attraktiver Steueranreiz für IP-Inhaber:

  • Befreiung: 85% der qualifizierten IP-Einkünfte
  • Effektiver Steuersatz: ca. 3,75% (statt 25%)
  • Qualifiziertes IP: Patente, Software-Urheberrechte, Pflanzenzüchterrechte
  • Nexus-Ansatz: Verknüpfung mit tatsächlicher F&E-Tätigkeit

Urheberrecht und Designs

Urheberrecht

Entsteht automatisch mit der Schöpfung. Schützt literarische, künstlerische, wissenschaftliche Werke und Software. Freiwillige Hinterlegung (i-DEPOT) empfohlen für Beweissicherung.

Designs

Schützen das Erscheinungsbild von Produkten. Registrierung beim BOIP (Benelux) oder EUIPO (EU). Schutz: bis zu 25 Jahre (5x5 Jahre erneuerbar).

Häufig Gestellte Fragen

Marken werden beim BOIP (Benelux-Amt für Geistiges Eigentum) für Benelux-Schutz oder beim EUIPO für EU-weiten Schutz angemeldet. Verfahren: Recherche, Anmeldung, Prüfung, Veröffentlichung, Widerspruchsfrist, Eintragung. Dauer: 4-6 Monate ohne Widerspruch.

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