Immobilienrecht Belgien 2025 | Kauf, Miete, Gewerbemiete
Belgisches Immobilienrecht: Grundstückskauf, Registrierungsabgaben, Gewerbemietverträge, Wohnraummiete, Miteigentum. Regionale Besonderheiten und rechtliche Begleitung.
Zusammenfassung: Immobilienkauf in Belgien: Registrierungsabgaben 12-12,5%, notarielle Urkunde verpflichtend. Gewerbemiete: 9 Jahre Mindestlaufzeit. Regionalisierte Regelungen (Flandern, Wallonien, Brüssel) beachten. Ausländer können frei kaufen.
Immobilienrecht in Belgien
Das belgische Immobilienrecht ist teilweise regionalisiert. Flandern, Wallonien und Brüssel haben jeweils eigene Regelungen, insbesondere bei Steuern und Wohnraummiete. Rechtliche Begleitung ist bei Transaktionen unerlässlich.
Immobilienkauf
Ablauf
- Kaufangebot/Vorvertrag: Meist bindend mit Anzahlung (10%)
- Due Diligence: Prüfung aller rechtlichen und technischen Aspekte
- Notarielle Urkunde: Verpflichtend für die Eigentumsübertragung
- Registrierung: Im Grundbuch und bei der Steuerverwaltung
Kosten und Steuern
- Registrierungsabgaben: 12,5% (Wallonien/Brüssel), 12% (Flandern)
- USt für Neubau: 21% (statt Registrierungsabgaben)
- Notarkosten: ca. 1-1,5% des Kaufpreises
- Ermäßigungen: Je nach Region für erste Wohnimmobilie
Gewerbemiete
Das Handelsmietergesetz regelt Gewerbemietverträge:
- Mindestlaufzeit: 9 Jahre
- Erneuerung: Recht auf dreimalige Erneuerung (insgesamt 36 Jahre)
- Kündigung: Eingeschränkt für Vermieter, bestimmte Gründe erforderlich
- Mietanpassung: Alle 3 Jahre möglich nach Marktbedingungen
Wohnraummiete
Die Wohnraummiete ist regionalisiert mit unterschiedlichen Regelungen:
- Mietpreiskontrollen in bestimmten Regionen
- Standardmietverträge vorgeschrieben
- Mietkaution maximal 2-3 Monatsmieten
- Kündigungsfristen je nach Vertragsdauer
Miteigentum
Wohnungseigentum in Mehrfamilienhäusern unterliegt dem Miteigentumsrecht:
- Teilungserklärung und Hausordnung
- Eigentümerversammlung als Entscheidungsgremium
- Professioneller Verwalter (Syndikus)
- Instandhaltungsrücklage verpflichtend
Häufig Gestellte Fragen
Registrierungsabgaben: 12,5% in Wallonien und Brüssel, 12% in Flandern. Für Neubau: 21% USt statt Registrierungsabgaben. Zusätzlich: Notarkosten (ca. 1-1,5%), Hypothekenregistrierung falls zutreffend. Ermäßigungen für erste Wohnimmobilie je nach Region.
Ja, es gibt keine Beschränkungen für Ausländer beim Immobilienkauf in Belgien. EU- und Nicht-EU-Bürger können frei kaufen. Für Hypotheken verlangen Banken jedoch oft belgische Steuernummer und manchmal Aufenthalt.
Gewerbemietverträge unterliegen dem Handelsmietergesetz mit besonderen Regelungen: Mindestlaufzeit 9 Jahre, Recht auf dreimalige Erneuerung, eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten für Vermieter, Mietanpassungsklauseln. Erheblich andere Regeln als Wohnraummiete.
Vor dem Kauf: Grundbuchprüfung, Baulasten und Dienstbarkeiten, städtebauliche Situation (Baugenehmigungen), Umweltverschmutzung (insb. für Gewerbe), Mietverhältnisse, Hypotheken und Pfandrechte, Energieausweis (EPC).
Wohnungseigentum ist durch das Miteigentumsrecht geregelt: Eigentümergemeinschaft, Teilungserklärung, Hausordnung, Verwalter, Instandhaltungsrücklagen. Beschlüsse werden in der Eigentümerversammlung gefasst.
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