Immobilienrecht Belgien 2025 | Kauf, Miete, Gewerbemiete | BeLex Law

Immobilienrecht Belgien 2025 | Kauf, Miete, Gewerbemiete

Belgisches Immobilienrecht: Grundstückskauf, Registrierungsabgaben, Gewerbemietverträge, Wohnraummiete, Miteigentum. Regionale Besonderheiten und rechtliche Begleitung.

8 Min. Lesezeit Aktualisiert: Décembre 2025

Zusammenfassung: Immobilienkauf in Belgien: Registrierungsabgaben 12-12,5%, notarielle Urkunde verpflichtend. Gewerbemiete: 9 Jahre Mindestlaufzeit. Regionalisierte Regelungen (Flandern, Wallonien, Brüssel) beachten. Ausländer können frei kaufen.

Immobilienrecht in Belgien

Das belgische Immobilienrecht ist teilweise regionalisiert. Flandern, Wallonien und Brüssel haben jeweils eigene Regelungen, insbesondere bei Steuern und Wohnraummiete. Rechtliche Begleitung ist bei Transaktionen unerlässlich.

Immobilienkauf

Ablauf

  1. Kaufangebot/Vorvertrag: Meist bindend mit Anzahlung (10%)
  2. Due Diligence: Prüfung aller rechtlichen und technischen Aspekte
  3. Notarielle Urkunde: Verpflichtend für die Eigentumsübertragung
  4. Registrierung: Im Grundbuch und bei der Steuerverwaltung

Kosten und Steuern

  • Registrierungsabgaben: 12,5% (Wallonien/Brüssel), 12% (Flandern)
  • USt für Neubau: 21% (statt Registrierungsabgaben)
  • Notarkosten: ca. 1-1,5% des Kaufpreises
  • Ermäßigungen: Je nach Region für erste Wohnimmobilie

Gewerbemiete

Das Handelsmietergesetz regelt Gewerbemietverträge:

  • Mindestlaufzeit: 9 Jahre
  • Erneuerung: Recht auf dreimalige Erneuerung (insgesamt 36 Jahre)
  • Kündigung: Eingeschränkt für Vermieter, bestimmte Gründe erforderlich
  • Mietanpassung: Alle 3 Jahre möglich nach Marktbedingungen

Wohnraummiete

Die Wohnraummiete ist regionalisiert mit unterschiedlichen Regelungen:

  • Mietpreiskontrollen in bestimmten Regionen
  • Standardmietverträge vorgeschrieben
  • Mietkaution maximal 2-3 Monatsmieten
  • Kündigungsfristen je nach Vertragsdauer

Miteigentum

Wohnungseigentum in Mehrfamilienhäusern unterliegt dem Miteigentumsrecht:

  • Teilungserklärung und Hausordnung
  • Eigentümerversammlung als Entscheidungsgremium
  • Professioneller Verwalter (Syndikus)
  • Instandhaltungsrücklage verpflichtend

Häufig Gestellte Fragen

Registrierungsabgaben: 12,5% in Wallonien und Brüssel, 12% in Flandern. Für Neubau: 21% USt statt Registrierungsabgaben. Zusätzlich: Notarkosten (ca. 1-1,5%), Hypothekenregistrierung falls zutreffend. Ermäßigungen für erste Wohnimmobilie je nach Region.

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