USt-Registrierung Belgien 2025 | Mehrwertsteuer, OSS, Reverse-Charge | BeLex Law

USt-Registrierung Belgien 2025 | Mehrwertsteuer, OSS, Reverse-Charge

USt-Registrierung in Belgien: Standardsatz 21%, OSS für E-Commerce, Fiskalvertreter, Reverse-Charge. Vollständige Unterstützung bei der belgischen Umsatzsteuer-Compliance.

8 Min. Lesezeit Aktualisiert: Décembre 2025

Zusammenfassung: Belgische USt: 21% Standardsatz, 12% und 6% ermäßigt. OSS vereinfacht EU-weite B2C-Verkäufe. Nicht-EU-Unternehmen benötigen Fiskalvertreter. Reverse-Charge für B2B innergemeinschaftliche Lieferungen. Monatliche oder vierteljährliche Erklärungen erforderlich.

USt-Registrierung in Belgien

Die belgische Umsatzsteuer (USt/BTW/TVA) ist ein wesentlicher Aspekt für Unternehmen, die in Belgien tätig sind. Eine korrekte Registrierung und Compliance ist entscheidend für den reibungslosen Geschäftsbetrieb.

USt-Sätze

  • 21% Standardsatz: Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen
  • 12% Ermäßigter Satz: Restaurants, sozialer Wohnungsbau, bestimmte Energie
  • 6% Ermäßigter Satz: Grundnahrungsmittel, Bücher, Medikamente, Renovierungen
  • 0% Nullsatz: Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen

Registrierungspflicht

Eine belgische USt-Registrierung ist erforderlich für:

  • Unternehmen mit steuerpflichtigen Umsätzen in Belgien
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe über 11.200€ jährlich
  • Fernverkäufe an belgische Verbraucher über der EU-Schwelle
  • Lagerung von Waren in Belgien
  • Vorsteuererstattungsansprüche

OSS - One-Stop-Shop

Das OSS-Regime ist ideal für E-Commerce-Unternehmen, die an Verbraucher in mehreren EU-Ländern verkaufen:

  • Eine einzige vierteljährliche Erklärung für alle EU-B2C-Verkäufe
  • Keine separate Registrierung in jedem EU-Land
  • Vereinfachte Compliance und Verwaltung
  • Anwendung der Ziel-Ländersteuersätze

Fiskalvertretung

Nicht-EU-Unternehmen müssen in der Regel einen Fiskalvertreter bestellen, der gesamtschuldnerisch für die USt-Verpflichtungen haftet. EU-Unternehmen können sich direkt registrieren, profitieren aber oft von lokaler Compliance-Unterstützung.

Erklärungspflichten

  • Periodische Erklärung: Monatlich (Umsatz > 2,5 Mio. €) oder vierteljährlich
  • Innergemeinschaftliche Aufstellung: Monatlich für IC-Lieferungen
  • Jahresaufstellung: Für Kunden und Lieferanten

Häufig Gestellte Fragen

Belgien hat drei USt-Sätze: 21% Standardsatz für die meisten Waren und Dienstleistungen, 12% ermäßigter Satz für Restaurants und soziale Wohnungen, 6% ermäßigter Satz für Grundnahrungsmittel, Bücher, Medikamente und bestimmte Renovierungen.

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