USt-Registrierung Belgien 2025 | Mehrwertsteuer, OSS, Reverse-Charge
USt-Registrierung in Belgien: Standardsatz 21%, OSS für E-Commerce, Fiskalvertreter, Reverse-Charge. Vollständige Unterstützung bei der belgischen Umsatzsteuer-Compliance.
Zusammenfassung: Belgische USt: 21% Standardsatz, 12% und 6% ermäßigt. OSS vereinfacht EU-weite B2C-Verkäufe. Nicht-EU-Unternehmen benötigen Fiskalvertreter. Reverse-Charge für B2B innergemeinschaftliche Lieferungen. Monatliche oder vierteljährliche Erklärungen erforderlich.
USt-Registrierung in Belgien
Die belgische Umsatzsteuer (USt/BTW/TVA) ist ein wesentlicher Aspekt für Unternehmen, die in Belgien tätig sind. Eine korrekte Registrierung und Compliance ist entscheidend für den reibungslosen Geschäftsbetrieb.
USt-Sätze
- 21% Standardsatz: Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen
- 12% Ermäßigter Satz: Restaurants, sozialer Wohnungsbau, bestimmte Energie
- 6% Ermäßigter Satz: Grundnahrungsmittel, Bücher, Medikamente, Renovierungen
- 0% Nullsatz: Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen
Registrierungspflicht
Eine belgische USt-Registrierung ist erforderlich für:
- Unternehmen mit steuerpflichtigen Umsätzen in Belgien
- Innergemeinschaftliche Erwerbe über 11.200€ jährlich
- Fernverkäufe an belgische Verbraucher über der EU-Schwelle
- Lagerung von Waren in Belgien
- Vorsteuererstattungsansprüche
OSS - One-Stop-Shop
Das OSS-Regime ist ideal für E-Commerce-Unternehmen, die an Verbraucher in mehreren EU-Ländern verkaufen:
- Eine einzige vierteljährliche Erklärung für alle EU-B2C-Verkäufe
- Keine separate Registrierung in jedem EU-Land
- Vereinfachte Compliance und Verwaltung
- Anwendung der Ziel-Ländersteuersätze
Fiskalvertretung
Nicht-EU-Unternehmen müssen in der Regel einen Fiskalvertreter bestellen, der gesamtschuldnerisch für die USt-Verpflichtungen haftet. EU-Unternehmen können sich direkt registrieren, profitieren aber oft von lokaler Compliance-Unterstützung.
Erklärungspflichten
- Periodische Erklärung: Monatlich (Umsatz > 2,5 Mio. €) oder vierteljährlich
- Innergemeinschaftliche Aufstellung: Monatlich für IC-Lieferungen
- Jahresaufstellung: Für Kunden und Lieferanten
Häufig Gestellte Fragen
Belgien hat drei USt-Sätze: 21% Standardsatz für die meisten Waren und Dienstleistungen, 12% ermäßigter Satz für Restaurants und soziale Wohnungen, 6% ermäßigter Satz für Grundnahrungsmittel, Bücher, Medikamente und bestimmte Renovierungen.
Eine USt-Registrierung ist erforderlich bei: steuerpflichtigen Umsätzen in Belgien, innergemeinschaftlichen Erwerben über der Schwelle (11.200€), Fernverkäufen an belgische Verbraucher über der EU-Schwelle (10.000€), oder wenn Sie belgische USt erstatten lassen möchten.
Das One-Stop-Shop (OSS) ermöglicht E-Commerce-Verkäufern, alle EU-B2C-Verkäufe über eine einzige Steuererklärung im Heimatland abzuwickeln. Dies vereinfacht die Compliance erheblich für Unternehmen, die in mehrere EU-Länder verkaufen.
Nicht-EU-Unternehmen müssen in der Regel einen Fiskalvertreter in Belgien bestellen. EU-Unternehmen können sich direkt registrieren, ein Fiskalvertreter ist jedoch optional empfohlen für Compliance-Unterstützung.
Bei B2B-Transaktionen zwischen EU-Ländern verlagert das Reverse-Charge die Steuerschuld auf den Empfänger. Der Lieferant fakturiert ohne USt, der Empfänger erklärt und zieht die USt in seiner Erklärung ab.
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