Belgische Holdinggesellschaft 2025 | DBI 100%, Steuerfreie Kapitalgewinne | BeLex Law

Belgische Holdinggesellschaft 2025 | DBI 100%, Steuerfreie Kapitalgewinne

Strukturieren Sie Ihre Holding in Belgien: 100% DBI-Befreiung, steuerfreie Kapitalgewinne, 95+ Doppelbesteuerungsabkommen. Expertenberatung zur Holdingstrukturierung.

8 Min. Lesezeit Aktualisiert: Décembre 2025

Zusammenfassung: Belgische Holdings profitieren von 100% DBI-Befreiung auf Dividenden und steuerfreien Kapitalgewinnen bei Erfüllung der Bedingungen. 95+ Doppelbesteuerungsabkommen, keine Quellensteuer auf Dividenden an EU-Mütter, fiktiver Zinsabzug. Substanzanforderungen müssen erfüllt sein.

Belgische Holdinggesellschaft

Belgien ist eine der attraktivsten Jurisdiktionen in Europa für Holdinggesellschaften. Die Kombination aus DBI-Regime, steuerfreien Kapitalgewinnen und einem umfangreichen Abkommensnetz macht es ideal für internationale Gruppenstrukturen.

Hauptsteuervorteile

DBI-Regime (Endgültig Besteuerte Einkünfte)

Das belgische DBI-Regime ermöglicht eine 100%ige Befreiung von erhaltenen Dividenden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Beteiligungsschwelle: Mindestens 10% des Kapitals oder 2,5 Mio. € Anschaffungswert
  • Haltedauer: Mindestens 1 Jahr ununterbrochene Beteiligung
  • Besteuerungsbedingung: Die Tochtergesellschaft unterliegt einer angemessenen Besteuerung

Kapitalgewinne

Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien sind zu 100% steuerfrei, wenn die gleichen DBI-Bedingungen erfüllt sind. Dies macht Belgien besonders attraktiv für Private-Equity- und Beteiligungsstrukturen.

Abkommensnetz

Belgien hat über 95 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die ermäßigte Quellensteuersätze auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren ermöglichen. Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie bietet 0% Quellensteuer für qualifizierte EU-Beteiligungen.

Substanzanforderungen

Um Steuervorteile zu sichern und Anti-Missbrauchs-Regeln zu erfüllen, muss eine belgische Holding echte wirtschaftliche Substanz nachweisen:

  • Lokale Geschäftsführung und Entscheidungsfindung
  • Qualifiziertes Personal vor Ort
  • Angemessene Büroräumlichkeiten
  • Vorstandssitzungen in Belgien

Häufig Gestellte Fragen

Das DBI-Regime (Definitiv Besteuerte Einkünfte) ermöglicht eine 100%ige Befreiung von erhaltenen Dividenden. Voraussetzungen: Mindestbeteiligung von 10% oder 2,5 Mio. € Anschaffungswert, mindestens 1 Jahr Haltedauer, die Tochtergesellschaft unterliegt einer angemessenen Besteuerung.

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