Belgische Holdinggesellschaft 2025 | DBI 100%, Steuerfreie Kapitalgewinne
Strukturieren Sie Ihre Holding in Belgien: 100% DBI-Befreiung, steuerfreie Kapitalgewinne, 95+ Doppelbesteuerungsabkommen. Expertenberatung zur Holdingstrukturierung.
Zusammenfassung: Belgische Holdings profitieren von 100% DBI-Befreiung auf Dividenden und steuerfreien Kapitalgewinnen bei Erfüllung der Bedingungen. 95+ Doppelbesteuerungsabkommen, keine Quellensteuer auf Dividenden an EU-Mütter, fiktiver Zinsabzug. Substanzanforderungen müssen erfüllt sein.
Belgische Holdinggesellschaft
Belgien ist eine der attraktivsten Jurisdiktionen in Europa für Holdinggesellschaften. Die Kombination aus DBI-Regime, steuerfreien Kapitalgewinnen und einem umfangreichen Abkommensnetz macht es ideal für internationale Gruppenstrukturen.
Hauptsteuervorteile
DBI-Regime (Endgültig Besteuerte Einkünfte)
Das belgische DBI-Regime ermöglicht eine 100%ige Befreiung von erhaltenen Dividenden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Beteiligungsschwelle: Mindestens 10% des Kapitals oder 2,5 Mio. € Anschaffungswert
- Haltedauer: Mindestens 1 Jahr ununterbrochene Beteiligung
- Besteuerungsbedingung: Die Tochtergesellschaft unterliegt einer angemessenen Besteuerung
Kapitalgewinne
Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien sind zu 100% steuerfrei, wenn die gleichen DBI-Bedingungen erfüllt sind. Dies macht Belgien besonders attraktiv für Private-Equity- und Beteiligungsstrukturen.
Abkommensnetz
Belgien hat über 95 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die ermäßigte Quellensteuersätze auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren ermöglichen. Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie bietet 0% Quellensteuer für qualifizierte EU-Beteiligungen.
Substanzanforderungen
Um Steuervorteile zu sichern und Anti-Missbrauchs-Regeln zu erfüllen, muss eine belgische Holding echte wirtschaftliche Substanz nachweisen:
- Lokale Geschäftsführung und Entscheidungsfindung
- Qualifiziertes Personal vor Ort
- Angemessene Büroräumlichkeiten
- Vorstandssitzungen in Belgien
Häufig Gestellte Fragen
Das DBI-Regime (Definitiv Besteuerte Einkünfte) ermöglicht eine 100%ige Befreiung von erhaltenen Dividenden. Voraussetzungen: Mindestbeteiligung von 10% oder 2,5 Mio. € Anschaffungswert, mindestens 1 Jahr Haltedauer, die Tochtergesellschaft unterliegt einer angemessenen Besteuerung.
Ja, Kapitalgewinne aus Aktien sind zu 100% befreit, wenn die DBI-Bedingungen erfüllt sind (10% Beteiligung oder 2,5 Mio. €, 1 Jahr Haltedauer, angemessene Besteuerung der Tochtergesellschaft). Andernfalls werden sie mit 25% besteuert.
Der fiktive Zinsabzug (NID) ermöglicht einen Steuerabzug auf das risikobehaftete Kapital. Der Satz variiert jährlich (basierend auf belgischen Staatsanleihen). Er fördert die Eigenkapitalfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung.
Die reguläre Quellensteuer beträgt 30%. Befreiungen bestehen für: EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (0% für qualifizierte EU-Muttergesellschaften), ermäßigte Sätze nach Doppelbesteuerungsabkommen (5-15% je nach Abkommen).
Ja, belgische Holdings müssen echte wirtschaftliche Aktivität nachweisen: lokale Geschäftsführung und Entscheidungsfindung, qualifiziertes Personal, angemessene Räumlichkeiten. Dies ist entscheidend für DBA-Vorteile und Anti-Missbrauchs-Compliance.
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