Holdinggesellschaft in Belgien (DBI 100%)
Belgische Holding: 100% DBI-Befreiung auf Dividenden, steuerfreie Kapitalgewinne. Wir vermitteln einen belgischen Anwalt. Kostenlose Beratung.
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Zusammenfassung: Belgische Holdings profitieren von 100% DBI-Befreiung auf Dividenden und steuerfreien Kapitalgewinnen bei Erfüllung der Bedingungen. 95+ Doppelbesteuerungsabkommen, keine Quellensteuer auf Dividenden an EU-Mütter. Substanzanforderungen müssen erfüllt sein.
Belgische Holdinggesellschaft
Belgien ist eine der attraktivsten Jurisdiktionen in Europa für Holdinggesellschaften. Die Kombination aus DBI-Regime, steuerfreien Kapitalgewinnen und einem umfangreichen Abkommensnetz macht es ideal für internationale Gruppenstrukturen.
Hauptsteuervorteile
DBI-Regime (Endgültig Besteuerte Einkünfte)
Das belgische DBI-Regime ermöglicht eine 100%ige Befreiung von erhaltenen Dividenden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Beteiligungsschwelle: Mindestens 10% des Kapitals oder 2,5 Mio. € Anschaffungswert (dieser zweite Weg setzt ab dem Veranlagungsjahr 2026 voraus, dass die Beteiligung als Finanzanlagevermögen bilanziert ist)
- Haltedauer: Mindestens 1 Jahr ununterbrochene Beteiligung
- Besteuerungsbedingung: Die Tochtergesellschaft unterliegt einer angemessenen Besteuerung
Kapitalgewinne
Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien sind zu 100% steuerfrei, wenn die gleichen DBI-Bedingungen erfüllt sind. Dies macht Belgien besonders attraktiv für Private-Equity- und Beteiligungsstrukturen.
Abkommensnetz
Belgien hat über 95 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die ermäßigte Quellensteuersätze auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren ermöglichen. Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie bietet 0% Quellensteuer für qualifizierte EU-Beteiligungen.
Substanzanforderungen
Um Steuervorteile zu sichern und Anti-Missbrauchs-Regeln zu erfüllen, muss eine belgische Holding echte wirtschaftliche Substanz nachweisen:
- Lokale Geschäftsführung und Entscheidungsfindung
- Qualifiziertes Personal vor Ort
- Angemessene Büroräumlichkeiten
- Vorstandssitzungen in Belgien
DBI-Reform 2026: Was sich für belgische Holdings ändert
Abschnitt überprüft am 25. Juli 2026 — die nachstehenden Maßnahmen sind 2026 in Kraft getreten und müssen bei jeder Strukturierung oder Überprüfung einer belgischen Holding berücksichtigt werden.
- Voraussetzung Finanzanlagevermögen (Veranlagungsjahr 2026): Der Zugang zum DBI-Regime über den Anschaffungswert von 2,5 Mio. € ist nun Beteiligungen vorbehalten, die als Finanzanlagevermögen bilanziert sind. Als Geldanlagen verbuchte Wertpapiere qualifizieren über diesen Weg nicht mehr — die bilanzielle Behandlung großer Minderheitsbeteiligungen sollte jetzt geprüft werden. Der Weg über „10% des Kapitals" bleibt unverändert.
- Steuer von 5% auf DBI-BEVEK (seit 1. Januar 2026): DBI-SICAVs, die häufig für das Treasury-Management von Gesellschaften genutzt werden, unterliegen nun einer Steuer von 5%. Die Nettorendite dieser Vehikel ist neu zu bewerten.
- Steuer von 10% auf Kapitalgewinne von Privatpersonen (seit 1. Januar 2026): Kapitalgewinne, die natürliche Personen auf ihre Finanzanlagen erzielen — einschließlich Anteilen an einer Holding — unterliegen nun einer Steuer von 10%. Ein neuer Parameter für die Exit-Planung des Gesellschafters.
Die 100%ige Befreiung von Dividenden und Kapitalgewinnen auf Gesellschaftsebene bleibt bestehen: Diese Maßnahmen passen die Zugangsvoraussetzungen und die Besteuerung des Gesellschafters an, ohne das Regime umzustoßen. Quellen: FÖD Finanzen und die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Texte.
Häufig Gestellte Fragen
Das DBI-Regime (Definitiv Besteuerte Einkünfte) ermöglicht eine 100%ige Befreiung von erhaltenen Dividenden. Voraussetzungen: Mindestbeteiligung von 10% oder 2,5 Mio. € Anschaffungswert, mindestens 1 Jahr Haltedauer, die Tochtergesellschaft unterliegt einer angemessenen Besteuerung.
Ja, Kapitalgewinne aus Aktien sind zu 100% befreit, wenn die DBI-Bedingungen erfüllt sind (10% Beteiligung oder 2,5 Mio. €, 1 Jahr Haltedauer, angemessene Besteuerung der Tochtergesellschaft). Andernfalls werden sie mit 25% besteuert.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine Steuer von 10% auf Kapitalgewinne, die Privatpersonen auf ihre Finanzanlagen erzielen, sowie eine Steuer von 5% auf DBI-BEVEK (DBI-SICAV). Zudem ist der Zugang zum DBI-Regime über den Anschaffungswert von 2,5 Mio. € ab dem Veranlagungsjahr 2026 auf Beteiligungen beschränkt, die als Finanzanlagevermögen bilanziert sind. Diese Punkte sind bei jeder Holdingstrukturierung zu berücksichtigen.
Die reguläre Quellensteuer beträgt 30%. Befreiungen bestehen für: EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (0% für qualifizierte EU-Muttergesellschaften), ermäßigte Sätze nach Doppelbesteuerungsabkommen (5-15% je nach Abkommen).
Ja, belgische Holdings müssen echte wirtschaftliche Aktivität nachweisen: lokale Geschäftsführung und Entscheidungsfindung, qualifiziertes Personal, angemessene Räumlichkeiten. Dies ist entscheidend für DBA-Vorteile und Anti-Missbrauchs-Compliance.
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